Seelenfrieden

See­len­frieden, der
Wortart: Substantiv, maskulin
Worttrennung: See|len|frie|den

Bedeutung:

Innere Ruhe.

Hier: Das Impressum mit allen Angaben, die im Worldwideweb notwendig sind, um Ärger zu vermeiden. Und die AGB. Damit später auch alle mit gutem Gefühl sagen können „Gerne wieder“.

 

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

VONSEELEN
Kontor für Kunst, Text, Produktion

Lektorat · Korrektorat · Buchproduktion

Dr. Tanja Vonseelen
Rubensstraße 46 + 50
D– 12159 Berlin

Telefon: 030.79749925 / 23943582
Mobil: 0172.5644784

post@vonseelen.de
www.vonseelen.de

USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE 228949511

 

Konzeption, Texte, Fotos (soweit nicht anders angegeben): Kontor VONSEELEN

Fotos: Michael Göbel – aussenstelle Gestaltung, Kassel

Programmierung/Gestaltung: Michael Göbel – aussenstelle Gestaltung, Kassel

Alle Worterklärungen, Silbentrennungshinweise etc. wurden auf Grundlage des Duden (Duden. Deutsches Universalwörterbuch. 26, neu bearb. u. erw. Aufl. 2013. Mannheim u. a.: Dudenverlag.) erstellt.

 

Rechtshinweise:

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© Kontor VONSEELEN · Tanja Vonseelen, 2014

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VONSEELEN – Kontor für Kunst, Text, Produktion
(nachfolgend „Kontor Vonseelen“ oder „Kontor“ genannt)

1 Allgemeines

  1. Alle vom Kontor Vonseelen angebotenen Dienstleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Kontor. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
  2. Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber Kenntnisnahme und Einverständnis mit den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers erfolgt mündlich, schriftlich oder durch Zusendung von zu bearbeitenden Daten oder Unterlagen.

2 Angebot

  1. Alle Angebote des Kontors sind freibleibend. Die im Angebot genannten Preise für kontoreigene Leistungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die für das Angebot zur Verfügung gestellten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch sechs Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
  2. Alle im Angebot angegebenen Preise externer Dienstleister sind Schätzwerte und basieren auf bisherigen Projekterfahrungen bzw. langjähriger Zusammenarbeit. Das Kontor übernimmt für die im Angebot aufgeführten Preise von externen Dienstleistern erst dann Gewähr, wenn entsprechend verbindliche Angebote seitens der beteiligten Dienstleister vorliegen.
  3. Sollte ein unvermeidbares Überschreiten des geplanten Budgets nach Einholung dieser Angebote absehbar sein, verpflichtet sich das Kontor unverzüglich und vor Beauftragung der externen Dienstleister, Gespräche mit dem Auftraggeber aufzunehmen.
  4. Sollte keine für beide Vertragspartner zufriedenstellende Möglichkeit gefunden werden, die Überschreitung des Budgets zu vermeiden, können sowohl das Kontor als auch der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten.
  5. Sollte aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über der bei Vertragsabschluss genannten Kalkulation liegen, sind entsprechende Preisanpassungen vorbehalten.

3 Lieferung_Lieferzeit

  1. Das Kontor ist bemüht, vereinbarte Leistungen termingerecht fertigzustellen. Über Leistungsverzögerungen, die nicht ursächlich vom Kontor verschuldet sind, wird der Auftraggeber schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt.
  2. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu stellen. Wird diese nicht eingehalten, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die Lieferung erfolgt als Ausdruck per Post, CD-ROM, E-Mail oder Kurier. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
  4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

4 Urheberrecht_Nutzungsrecht

  1. Alle vom Kontor erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Das Kontor überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
  3. Alle dem Auftraggeber vom Kontor überlassenen Texte sind nur in ihrer ursprünglichen Form zu verwenden. Kürzungen, Überarbeitungen etc., die den ursprünglichen Text verändern, sind nur nach ausdrücklicher Absprache und schriftliche Genehmigung durch das Kontor erlaubt.
  4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Kontor.
  5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber an diesen über.
  6. Vorschläge und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
  7. Die Paragrafen 5 (Namensnennung) und 6 (Belegexemplare) finden entsprechend Anwendung auf alle Produkte, in denen Texte vom Kontor verwendet werden.
  8. Erhält das Kontor im Rahmen von Redaktion und/oder Produktion Artikel, Bildmaterial, Statistiken o. ä. vom Auftraggeber zur Veröffentlichung in einem bestellten Druckerzeugnis, so ist dieser für die Einholung und Vergütung der Nutzungsrechte verantwortlich.

5 Namensnennung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Kontor auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt in den Angaben zu Redaktion/Lektorat/Text/Projektmanagement zu nennen.
  2. Die Nennung erfolgt entweder in den Varianten „Kontor Vonseelen“, „Kontor Vonseelen – Dr. Tanja Vonseelen“, „Dr. Tanja Vonseelen“ oder „Tanja Vonseelen“ und ist mit dem Kontor vor Drucklegung abzustimmen.
  3. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt das Kontor zum Schadensersatz.

6 Belegexemplare

  1. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Kontor mind. drei einwandfreie Belege unentgeltlich für das Kontor-Archiv.
  2. Das Kontor ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
  3. Die Zusendung der entsprechenden Belegexemplare erfolgt spätestens innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung bzw. Drucklegung.

7 Korrektur_Produktionsüberwachung

  1. Der Auftraggeber legt dem Kontor vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
  2. Die Produktionsüberwachung durch das Kontor erfolgt nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung. Das Kontor ist berechtigt, hierbei nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

8 Gestaltungsfreiheit_Vorlagen

  1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Kontor übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber das Kontor von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9 Fremdleistungen

  1. Das Kontor ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers nach Absprache zu bestellen.
  2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kontors abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Kontor von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

10 Preise_Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Abrechnung aller Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das vom Kontor genannte Konto zu überweisen.
  3. Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung in Rechnung gestellt. Die Zahlung wird insgesamt zweimal angemahnt.
  4. Bei Arbeiten, die länger als vier Wochen dauern, können Teilzahlungen der jeweils geleisteten Arbeit gefordert werden. Wird die Zahlungsfrist überschritten, ist das Kontor berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen und erst nach Zahlungseingang fortzusetzen.
  5. Die Abrechnung der Honorare der Subunternehmer, die dazugehörige Buchhaltung, der notwendige Zahlungsverkehr und der Belegversand an freie Subunternehmer erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Maßgabe des Kontors durch Mitarbeiter des Auftraggebers.

11 Künstlersozialabgaben

  1. Der Auftraggeber ist für die Abführung der Künstlersozialabgabe sowie möglicher weiterer Abgaben allein verantwortlich. Diese Kosten werden nicht auf das Honorar- und Sachmittelbudget angerechnet.

12 Sonderausgaben_Reisekosten

  1. Auslagen für zur Erfüllung des Auftrags notwendige spezielle Materialien, Dummies, Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  2. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

13 Rücktritt

  1. Tritt der Auftraggeber von einem erteilten und rechtskräftigen Auftrag zurück, werden die von Kontor Vonseelen bereits erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

14 Gewährleistung_Haftungsausschluss

  1. Das Kontor verpflichtet sich, alle überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig und vertraulich zu behandeln.
  2. Reklamationen werden nur bei schriftlicher Meldung innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung anerkannt. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei übernommen.
  3. An den erbrachten Leistungen darf nichts geändert werden, da ansonsten der Gewährleistungsanspruch entfällt.
  4. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung des Preises zu verlangen.
  5. Bei Leistungsverzögerungen durch Mehraufwand sowie im Falle technischer Betriebsstörungen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz seitens des Auftraggebers.
  6. Das Kontor haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind, wobei die Haftungsgrenze bei max. fünf Prozent des Auftragswertes liegt. Für inhaltliche oder typografische Fehler im Korrektorat/Lektorat wird keine Haftung übernommen.
  7. Bei Lieferung per E-Mail haftet das Kontor nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten, jedoch nicht für deren Verlust oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg.
  8. Die Auftragnehmerin haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  9. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt das Kontor keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit das Kontor kein Auswahlverschulden trifft. Das Kontor tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
  10. Sofern das Kontor selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt es hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab.

15 Datenschutz

  1. Das Kontor versichert die vertrauliche Behandlung der überlassenen Daten.
  2. Alle Daten, die dem Kontor im Zuge der Auftragserteilung überlassen wurden, werden nach Begleichung der Rechnung umgehend gelöscht.

16 Archivierung

  1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus archiviert.

17 Erfüllungsort_Gerichtsstand

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin wirksam.

Gerichtsstand für beide Parteien ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 30.01.2014